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Die Tools und Angebote von poliSYS sind nur für Unternehmen und Selbstständige, siehe AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

poliSYS, Inhaber Maximilian D. Muhr. Stand 23. Juli 2026

Teil A. Allgemeiner Teil

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Kontakt

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge zwischen poliSYS, Inhaber Maximilian D. Muhr, Johanniterstr. 14, 10961 Berlin, Deutschland ("Anbieter"), und dem Kunden über die vom Anbieter angebotenen Leistungen.

(2) Kontakt für Bestellungen, Rückfragen und Erklärungen aller Art ist die E-Mail-Adresse kontakt@polisys.de. Weitere Kontaktangaben enthält das Impressum.

(3) Die AGB gelten für Leistungen, die über die Website polisys.de („Website“) einschließlich ihrer Unterbereiche und Subdomains (insbesondere boost.polisys.de und monitoring.polisys.de), über den Zahlungsdienstleister Stripe, per E-Mail oder auf Grundlage eines individuellen Angebots des Anbieters in Anspruch genommen oder beauftragt werden.

(4) Mit der Nutzung eines unentgeltlich und ohne Registrierung nutzbaren Tools des Anbieters kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag nach Maßgabe des § 15 zustande.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter seine Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen widerspruchslos erbringt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(6) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser AGB.

§ 2 Ausschließliches Angebot an Unternehmer

(1) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Leistungen, die sich auf die Entität einer natürlichen Person beziehen.

(2) Mit der Bestellung, der Registrierung oder der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer ist und die Leistung für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bezieht. Der Anbieter weist hierauf im Bestellvorgang gesondert hin.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, einen Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen (etwa Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug) und die Leistungserbringung bis zur Vorlage auszusetzen. Stellt sich heraus, dass der Kunde entgegen seiner Bestätigung als Verbraucher gehandelt hat, kann der Anbieter bei noch nicht begonnener Leistung vom Vertrag zurücktreten und bei bereits begonnener oder fortlaufender Leistung den Vertrag außerordentlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall nach § 17 abzurechnen.

(4) Alle Personenbezeichnungen in diesen AGB gelten geschlechtsunabhängig. Auf die gleichzeitige Verwendung mehrerer Sprachformen wurde nur aus Gründen der Lesbarkeit verzichtet.

§ 3 Leistungsübersicht

(1) Der Anbieter erbringt Leistungen zur Analyse und Verbesserung der Auffindbarkeit von Unternehmen, Organisationen und Personen in Wissensgraphen, Suchmaschinen und KI-gestützten Antwortsystemen. Der Anbieter bietet insbesondere die folgenden Leistungen an, deren Einzelheiten sich aus Teil B ergeben.

  • Entitäten-Sprechstunde (§ 10)

  • poliSYS Boost, auch bezeichnet als One Time Entity Boost (§ 11)

  • Boost + Support (§ 12)

  • Entity-Monitoring (§ 13)

  • Projekt- und Beratungsleistungen, insbesondere Entity-Strategie, Generative Engine Optimization (GEO) sowie Large-Scale SEO und Sparring (§ 14)

  • Unentgeltliche Tools, insbesondere KGMID Explorer und KGMID Konverter (§ 15)

(2) Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist die Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung oder das individuelle Angebot des Anbieters. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem individuellen Angebot geht das individuelle Angebot vor.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, sein Leistungsangebot für die Zukunft zu ändern, zu erweitern oder einzelne Leistungen einzustellen. Bereits geschlossene Verträge bleiben davon unberührt.

§ 4 Bestellung und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung und Bewerbung von Leistungen auf der Website des Anbieters sowie in digitalen oder gedruckten Informationsmaterialien stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.

(2) Buchbare Leistungen werden über die Plattform des Zahlungsdienstleisters Stripe erworben. Der Kunde wird hierzu von der Website auf eine von Stripe bereitgestellte Bezahlseite geführt. Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des jeweiligen Vertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald Stripe die erfolgreiche Autorisierung der Zahlung bestätigt. Einer gesonderten Auftragsbestätigung bedarf es nicht. Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss in Textform und übermittelt dem Kunden die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugangsdaten oder Zugangs-Links.

(3) Die Einrichtung eines Kundenkontos beim Anbieter ist für den Erwerb entgeltlicher Leistungen nicht erforderlich. Für die Nutzung des Entity-Monitorings gilt § 13.

(4) Ein Vertrag kann auch außerhalb der Plattform Stripe in Textform, insbesondere per E-Mail, geschlossen werden. In diesem Fall kommt der Vertrag mit der Annahme eines Angebots des Anbieters durch den Kunden oder mit der Annahme eines Angebots des Kunden durch den Anbieter zustande. Der Anbieter kann ein Angebot des Kunden innerhalb von vierzehn Tagen annehmen, durch ausdrückliche Annahmeerklärung in Textform, durch Zahlungsaufforderung oder durch Beginn der Leistungserbringung. Nimmt der Anbieter das Angebot innerhalb dieser Frist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Kunde ist nicht mehr an sein Angebot gebunden.

(5) Bei Bestellungen über die Website setzt der Vertragsschluss die aktive Bestätigung der Geltung dieser AGB voraus. Bei Vertragsschlüssen außerhalb der Website werden diese AGB Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter vor Vertragsschluss auf sie hinweist und dem Kunden die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

(6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebenen Daten zutreffend und aktuell sind, insbesondere die E-Mail-Adresse, an die Zugangs-Links, Rechnungen und Vertragserklärungen übermittelt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass ihn Nachrichten des Anbieters erreichen, etwa durch Kontrolle des Spam-Ordners. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt.

§ 5 Preise und Umsatzsteuer

(1) Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesene oder im individuellen Angebot genannte Preis.

(2) Alle Preisangaben verstehen sich, vorbehaltlich anderslautender Angaben, netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Reisekosten, Auslagen und Leistungen Dritter, die im Auftrag des Kunden beschafft werden, sind in den Preisen nicht enthalten und werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Voraus vor Leistungserbringung. Zahlungen sind ohne Abzug, Skonto oder sonstige Nachlässe zu leisten.

(2) Für die Zahlungsabwicklung setzt der Anbieter den Zahlungsdienstleister Stripe ein. Für die Nutzung der von Stripe bereitgestellten Zahlungsdienste können ergänzend die zwischen dem Kunden und Stripe oder dem jeweiligen Zahlungsdienstleister geltenden Bedingungen maßgeblich sein. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Zahlungsabwicklung enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters.

(3) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zahlung mittels der von ihm gewählten Zahlungsart vorliegen, insbesondere die hinreichende Deckung des Kontos sowie erforderliche Registrierungen, Legitimierungen und Autorisierungen.

(4) Scheitert eine Zahlung oder wird sie zurückgebucht, weil der Kunde dies zu vertreten hat, insbesondere wegen mangelnder Deckung, falscher Kontodaten oder eines unberechtigten Widerspruchs, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Gebühren.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Anbieter ist ferner berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen und Zugänge vorübergehend zu sperren, nachdem er den Kunden hierauf hingewiesen hat.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(7) Tritt der Anbieter seinen Zahlungsanspruch an einen Zahlungsdienstleister ab, kann mit schuldbefreiender Wirkung nur an diesen geleistet werden. Die Vertragspflichten des Anbieters gegenüber dem Kunden bleiben von der Abtretung unberührt.

§ 7 Allgemeine Regelungen zur Leistungserbringung

(1) Die Leistungen des Anbieters sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Anbieter schuldet die sorgfältige, fachgerechte und nach bestem Wissen erbrachte Ausführung der vereinbarten Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.

(2) Insbesondere schuldet der Anbieter keine bestimmte Darstellung, Aufnahme, Platzierung, Bewertung oder Erwähnung in Diensten Dritter, etwa im Google Knowledge Graph, in Knowledge Panels, in Suchergebnissen, in Wikidata oder in KI-gestützten Systemen wie ChatGPT, Perplexity oder Google AI Overviews. Diese Dienste werden von Dritten betrieben und nach deren eigenen, jederzeit änderbaren Kriterien gesteuert. Empfehlungen, Einschätzungen, Prognosen und Handlungsvorschläge des Anbieters stellen keine Garantie und keine Zusicherung eines Erfolgs dar.

(3) Ist der Umfang der vereinbarten Leistung unklar oder unvollständig beschrieben, werden die Parteien die Leistungsbeschreibung in Textform konkretisieren. Bis zu dieser Konkretisierung ist der Anbieter nur zur Erbringung derjenigen Leistungen verpflichtet, die sich eindeutig aus der Leistungsbeschreibung, dem individuellen Angebot und dem erkennbaren Vertragszweck ergeben. Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

(4) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können von beiden Parteien angeregt werden. Der Anbieter prüft Änderungswünsche des Kunden und teilt unverzüglich mit, ob die Anpassung umsetzbar ist, welche Auswirkungen sie auf den Leistungszeitraum hat und welcher zusätzliche Aufwand entsteht. Mehraufwand ist gesondert nach den vereinbarten oder, falls nicht festgelegt, nach den üblichen Stundensätzen des Anbieters zu vergüten. Leistungsänderungen sowie deren Annahme, Ablehnung oder Umsetzung bedürfen der Textform. Ohne Bestätigung in Textform bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich.

(5) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Materialien vollständig, richtig, sachgerecht und rechtzeitig zur Verfügung. Er ist für deren Richtigkeit, Aktualität und Nutzungsberechtigung verantwortlich. Bleibt eine erforderliche Mitwirkung aus Gründen aus, die der Kunde zu vertreten hat, oder erfolgt sie verspätet, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine in angemessenem Umfang. Mehraufwand, der dem Anbieter hierdurch entsteht, ist gesondert zu vergüten.

(6) Der Anbieter nimmt keine rechtliche Prüfung der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Inhalte, Vorgaben oder Materialien vor. Die Verantwortung dafür, dass deren Verwendung im Rahmen der vereinbarten Leistungen rechtlich zulässig, frei von Rechten Dritter und für die vereinbarten Zwecke geeignet ist, liegt allein beim Kunden. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung setzt voraus, dass der Anbieter den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche informiert, ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse oder vergleichbaren Erklärungen abgibt und dem Kunden, soweit rechtlich möglich, die Führung der Rechtsverteidigung ermöglicht. Der Anbieter ist berechtigt, auf Kosten des Kunden einen geeigneten Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

(7) Termine gelten als unverbindliche Orientierungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform oder über eine vom Anbieter angebotene Terminvereinbarungsfunktion als verbindlich bestätigt wurden. Angaben zu Bearbeitungs- und Projektdauern auf der Website sind Erfahrungswerte und keine zugesicherten Fristen.

(8) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Hilfskräfte, sachkundige Dritte und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern dies dem Vertragszweck nicht entgegensteht. Dies gilt nicht, soweit die Leistung nach ihrem Inhalt höchstpersönlich zu erbringen ist. Die Auswahl erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Einklang mit den Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten dieser AGB.

(9) Werden Leistungen per Videokonferenz, Telefon, E-Mail oder mit anderen Fernkommunikationsmitteln erbracht, obliegt dem Kunden die Bereitstellung einer geeigneten und stabilen Verbindung sowie geeigneter Endgeräte. Störungen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, gehen nicht zulasten des Anbieters. In diesen Fällen ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Leistung ohne Anpassung des Zeitplans oder ohne Vergütung des Mehraufwands erneut zu erbringen.

(10) Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, vom Anbieter nicht zu vertretenden Ereignissen, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, ist der Anbieter berechtigt, vereinbarte Termine zu verschieben oder die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Hierzu zählen insbesondere Krankheit, Unfall, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Strom, Netzen, Servern oder Schnittstellen Dritter sowie Naturereignisse. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich und bietet nach Möglichkeit Ersatztermine an. Ein Anspruch des Kunden auf Ersatz von Reise-, Ausfall- oder sonstigen Kosten besteht in diesen Fällen nicht. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(11) Beanstandungen hinsichtlich der Leistungserbringung sind dem Anbieter innerhalb angemessener Frist in Textform mitzuteilen. Der Kunde hat dem Anbieter Gelegenheit zu geben, die Beanstandung zu prüfen und eine etwaige Pflichtverletzung innerhalb angemessener Frist zu beheben. Soweit im Einzelfall Werkvertragsrecht gilt, bleiben die gesetzlichen Mängelrechte unberührt.

§ 8 Leistungen mit Bezug zu Drittplattformen

(1) Ein wesentlicher Teil der Leistungen des Anbieters besteht darin, Daten über den Kunden oder dessen Organisation gegenüber Dritten bereitzustellen, zu korrigieren oder zu strukturieren, etwa durch Einträge in Verzeichnisse, Datenbanken und Profile, durch Meldungen an Suchmaschinenbetreiber oder durch Beiträge in offenen Wissensdatenbanken wie Wikidata.

(2) Der Kunde beauftragt und bevollmächtigt den Anbieter, im hierfür erforderlichen Umfang in seinem Namen Registrierungen, Einträge, Profile und Korrekturanfragen bei Dritten vorzunehmen und die dafür notwendigen Angaben zu übermitteln. Der Anbieter dokumentiert die von ihm vorgenommenen Maßnahmen und weist sie im Abschlussbericht aus. Die Beauftragung und Vollmacht gelten nur, soweit die jeweilige Maßnahme rechtlich und nach den Bedingungen der betroffenen Drittplattform zulässig und zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich ist. Der Anbieter ist ohne gesonderte Zustimmung des Kunden nicht berechtigt, kostenpflichtige Verträge abzuschließen, dauerhafte Zahlungspflichten zu begründen oder sonstige über die vereinbarte Leistung hinausgehende rechtsgeschäftliche Verpflichtungen im Namen des Kunden einzugehen. Soweit eine gesonderte Vollmacht oder Mitwirkung des Kunden erforderlich ist, wird der Kunde diese auf Anforderung bereitstellen.

(3) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Angaben zu seiner Organisation, seinen Produkten und den beteiligten Personen richtig und aktuell sind, dass er zur Verwendung der überlassenen Kennzeichen, Logos, Texte und Bilder berechtigt ist und dass er die erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der betroffenen Personen sichergestellt hat. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen oder unberechtigten Angaben beruhen. § 7 Abs. 6 Satz 4 und 5 gelten entsprechend.

(4) Für die Nutzung von Diensten Dritter gelten deren Nutzungsbedingungen. Der Kunde darf keine Maßnahmen verlangen, die erkennbar gegen Rechtsvorschriften oder gegen Nutzungsbedingungen Dritter verstoßen. Der Anbieter prüft im Rahmen seiner fachlichen Tätigkeit, ob die von ihm vorgenommenen Maßnahmen mit den ihm bekannten Vorgaben der jeweiligen Drittplattform vereinbar sind. Eine Gewähr für die Wirksamkeit, Beständigkeit oder unveränderte Fortgeltung dieser Vorgaben wird nicht übernommen. Der Anbieter weist darauf hin, dass Suchmaschinenbetreiber eigene Richtlinien zu unzulässigen Praktiken unterhalten, dass diese Richtlinien einseitig geändert werden können und dass ihre Auslegung im Einzelfall nicht vorhersehbar ist.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Maßnahmen Dritter, insbesondere nicht für die Nichtübernahme, Änderung oder Löschung von Daten, für Rankingveränderungen, für die Herabstufung oder Entfernung von Inhalten aus einem Index sowie für die Sperrung von Konten oder Profilen, sofern der Anbieter die Maßnahme nicht zu vertreten hat. § 19 bleibt unberührt.

(6) Beiträge zu offenen Wissensdatenbanken unterliegen den dortigen Lizenzbedingungen. Insbesondere werden Daten in Wikidata unter einer Public-Domain-Widmung (CC0) veröffentlicht und sind damit weltweit frei nutzbar, änderbar und löschbar, auch durch Dritte. Der Kunde erklärt sich mit dieser Veröffentlichung einverstanden. Ein Anspruch auf Fortbestand eines Eintrags besteht nicht.

(7) Der Anbieter ist auf Schnittstellen und öffentlich zugängliche Daten Dritter angewiesen. Werden diese eingeschränkt, kostenpflichtig, verändert oder eingestellt, ist der Anbieter berechtigt, die betroffene Leistung anzupassen oder durch eine gleichwertige Leistung zu ersetzen. Ist dies nicht möglich oder nicht zumutbar, kann jede Partei den betroffenen Vertrag außerordentlich kündigen. § 17 Abs. 4 gilt entsprechend.

§ 9 Einsatz von KI-Systemen

(1) Der Anbieter setzt zur Analyse, Recherche, Auswertung und Erstellung von Zusammenfassungen KI-gestützte Systeme ein, insbesondere zur Erstellung der Zusammenfassung der Entitäten-Sprechstunde und zur Auswertung von Monitoring-Daten.

(2) Ergebnisse KI-gestützter Systeme können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein. Sie stellen keine rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung dar und sind vom Kunden vor einer entscheidungserheblichen Verwendung auf ihre Richtigkeit und Eignung zu prüfen. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die vollständige inhaltliche Richtigkeit KI-generierter Ergebnisse. Die Verpflichtung des Anbieters zur sorgfältigen und fachgerechten Erbringung der ausdrücklich vereinbarten Leistungen sowie die Haftung nach § 19 bleiben unberührt.

Teil B. Einzelne Leistungen

§ 10 Entitäten-Sprechstunde

(1) Die Entitäten-Sprechstunde ist eine einmalige Beratungsleistung im Umfang von 60 Minuten, die als Videokonferenz durchgeführt wird. Gegenstand ist die gemeinsame Analyse der Präsenz des Kunden und seiner Organisation im Google Knowledge Graph sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen.

(2) Zum Leistungsumfang gehören nach der Leistungsbeschreibung auf der Website die Vorbereitung anhand der vom Kunden übermittelten Angaben, die Live-Analyse mit Bildschirmübertragung, die Aufzeichnung des Termins, eine KI-gestützte Zusammenfassung sowie ein priorisierter Maßnahmenplan.

(3) Der Kunde übermittelt dem Anbieter rechtzeitig vor dem Termin, spätestens jedoch drei Werktage vorher, die für die Vorbereitung erforderlichen Angaben, insbesondere Unternehmensbezeichnung, Website-Adresse und die für ihn relevanten Entitäten. Erfolgt die Übermittlung nicht rechtzeitig, kann der Anbieter den Termin verschieben oder die Leistung im Rahmen des dann möglichen Vorbereitungsstands erbringen.

(4) Der Termin wird nach Abstimmung zwischen den Parteien festgelegt. Für Absagen und Terminverschiebungen gilt § 16.

(5) Der Termin wird auf Wunsch des Kunden in Bild und Ton aufgezeichnet. Die Aufzeichnung dient der Nachbereitung durch den Kunden und der Erstellung der Zusammenfassung. Eine Verwendung durch den Anbieter zu anderen Zwecken, insbesondere zu Werbe-, Schulungs- oder Veröffentlichungszwecken, erfolgt nicht. Der Anbieter beginnt die Aufzeichnung erst, nachdem er zu Beginn des Termins auf sie hingewiesen hat und alle teilnehmenden Personen zugestimmt haben. Der Kunde informiert die auf seiner Seite teilnehmenden Personen vorab. Wird die Zustimmung nicht erteilt, unterbleibt die Aufzeichnung und die Zusammenfassung wird auf Grundlage der Notizen des Anbieters erstellt. Ein Anspruch auf Minderung besteht in diesem Fall nicht.

(6) Die Aufzeichnung wird dem Kunden nach dem Termin zum Abruf bereitgestellt und vom Anbieter für die Dauer von 90 Tagen nach Bereitstellung vorgehalten und anschließend gelöscht. Der Kunde ist für die eigene Sicherung verantwortlich.

(7) Der Kunde darf die Aufzeichnung, die Zusammenfassung und den Maßnahmenplan innerhalb seines Unternehmens und in verbundenen Unternehmen für eigene Zwecke nutzen und zu diesem Zweck vervielfältigen. Eine Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung oder Weitergabe an Dritte, insbesondere an Wettbewerber des Anbieters, ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform nicht gestattet. Im Übrigen gilt § 18. Zulässig bleibt die Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater, Beschäftigte und Dienstleister, soweit diese die Unterlagen zur internen Auswertung oder Umsetzung der Empfehlungen benötigen.

(8) Für die KI-gestützte Zusammenfassung gilt § 9.

§ 11 poliSYS Boost

(1) Der poliSYS Boost, auch bezeichnet als One Time Entity Boost, ist eine einmalige Dienstleistung zur Stärkung der Entität des Kunden. Er richtet sich an Organisationen, insbesondere an Kapitalgesellschaften.

(2) Der Leistungsumfang und die Preise ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website.

(3) Die Implementierung strukturierter Daten in die Website des Kunden setzt voraus, dass der Kunde dem Anbieter die erforderlichen Zugänge einräumt oder die vom Anbieter bereitgestellten Codebestandteile selbst einbindet. Ohne diese Mitwirkung beschränkt sich die Leistung auf die Erstellung und Übergabe der Codebestandteile nebst Einbindungshinweisen.

(4) Für die Herstellung von Erwähnungen und Einträgen bei Dritten gilt § 8. Der Anbieter schuldet die Vornahme der Einträge, nicht deren dauerhaften Bestand, deren Indexierung oder deren Wirkung auf die Auffindbarkeit des Kunden.

(5) Angaben zur Dauer der Durchführung auf der Website, insbesondere zu einem Zeitraum von vier bis sechs Wochen und zu einem Beginn des Audits innerhalb von 48 Stunden nach dem Erstgespräch, sind Erfahrungswerte im Sinne des § 7 Abs. 7 und setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.

(6) Der Vertrag begründet kein Dauerschuldverhältnis und keine wiederkehrenden Zahlungspflichten. Er endet mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Soweit das Leistungspaket ein zeitlich befristetes Monitoring umfasst, endet der Vertrag spätestens mit Ablauf des in der Leistungsbeschreibung angegebenen Monitoring-Zeitraums.

§ 12 Boost + Support

(1) Boost + Support umfasst die Leistungen des poliSYS Boost nach § 11 sowie eine fortlaufende Betreuung. Art und Umfang der fortlaufenden Betreuung ergeben sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung auf der Website.

(2) Die Höhe der monatlichen Vergütung ergibt sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung auf der Website. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Beginnt der Vertrag im Laufe eines Kalendermonats, wird die Vergütung für den ersten Abrechnungszeitraum anteilig nach Kalendertagen berechnet. Die Vergütung ist jeweils im Voraus zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig.

(3) Der monatliche Support umfasst die Bearbeitung von Anfragen des Kunden zu den vertragsgegenständlichen Leistungen per E-Mail sowie das monatliche Review in Form einer Auswertung der Monitoring-Ergebnisse mit Handlungsempfehlungen. Der Support wird werktags erbracht. Der Anbieter antwortet innerhalb angemessener Frist. Ein bestimmtes Zeitbudget, eine bestimmte Reaktionszeit und eine ständige Verfügbarkeit sind nicht geschuldet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Leistungen, die über den vertragsgegenständlichen Umfang hinausgehen, insbesondere Projektleistungen nach § 14, werden gesondert vereinbart und vergütet.

(4) Der Zugang zu Beta-Tools erfolgt freiwillig und unentgeltlich zusätzlich zur geschuldeten Leistung. Beta-Tools befinden sich in der Erprobung. Sie können fehlerhaft, unvollständig oder zeitweise nicht verfügbar sein. Eine bestimmte Funktionalität, Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit wird nicht geschuldet. Der Anbieter kann Beta-Tools jederzeit ändern, beschränken oder einstellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Beta-Tools. Für Beta-Tools haftet der Anbieter nur nach Maßgabe des § 19 Abs. 5.

(5) Hat der Kunde zunächst den poliSYS Boost nach § 11 gebucht und wechselt er anschließend in Boost + Support, wird der bereits gezahlte einmalige Boost-Betrag nicht erneut berechnet. Der Kunde zahlt in diesem Fall ab dem Wechsel nur die monatliche Vergütung nach Absatz 2. Der Wechsel bedarf der Textform.

(6) Für Laufzeit und Kündigung gilt § 17.

§ 13 Entity-Monitoring

(1) Das Entity-Monitoring beobachtet öffentlich zugängliche Einträge im Google Knowledge Graph, insbesondere Änderungen der KGMID der angegebenen Entitäten, und benachrichtigt über festgestellte Änderungen per E-Mail. Nutzer im Sinne dieses Paragrafen ist derjenige, der das Monitoring in der unentgeltlichen Variante nach Absatz 2 in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob er zugleich Kunde einer entgeltlichen Leistung ist.

(2) Der Anbieter bietet das Monitoring in einer unentgeltlichen Variante an, die nach Registrierung genutzt werden kann. Der Nutzungsvertrag über die unentgeltliche Variante kommt mit Abschluss der Registrierung durch Bestätigung des zugesandten Anmelde-Links zustande. Ein Anspruch auf Zugang zur unentgeltlichen Variante besteht nicht.

(3) Die Anmeldung erfolgt über einen an die angegebene E-Mail-Adresse versandten Zugangs-Link (Magic-Link). Der Zugangs-Link ist persönlich und vertraulich zu behandeln und nicht auf Dritte übertragbar. Der Nutzer hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Dritter Kenntnis vom Zugang erlangt hat oder diesen missbraucht. Der Zugang darf nur über die vom Anbieter bereitgestellten Oberflächen und Schnittstellen genutzt werden. Eine automatisierte Nutzung, insbesondere durch Bots, Crawler oder Skripte, ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform untersagt.

(4) Eine bestimmte Verfügbarkeit des Monitorings wird nicht geschuldet. Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst für Wartungs-, Sicherheits- und Kapazitätszwecke vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen. Der Anbieter kann die unentgeltliche Variante jederzeit mit angemessener Ankündigung ändern, beschränken oder einstellen.

(5) Die Erkennung von Änderungen hängt von der Verfügbarkeit und Aktualität der Datenquellen Dritter ab. Der Anbieter schuldet weder die Vollständigkeit noch die Richtigkeit noch die zeitliche Genauigkeit der Benachrichtigungen. Der Nutzer darf sich nicht allein auf das Ausbleiben einer Benachrichtigung verlassen.

(6) Der Nutzer kann die unentgeltliche Nutzung jederzeit beenden. Der Anbieter kann den unentgeltlichen Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(7) Ist das Monitoring Bestandteil einer entgeltlichen Leistung nach § 11 oder § 12, gelten Absatz 4 Satz 3 und Absatz 6 nicht. Der Anbieter wird eine Einschränkung oder Einstellung in diesem Fall so gestalten, dass die entgeltlich geschuldete Leistung für die vereinbarte Dauer erbracht wird. Ist dies nicht möglich, erstattet der Anbieter den auf den nicht erbrachten Teil entfallenden Anteil der Vergütung.

§ 14 Projekt- und Beratungsleistungen

(1) Projekt- und Beratungsleistungen, insbesondere Entity-Strategie, Generative Engine Optimization (GEO), Entity-Monitoring in erweitertem Umfang sowie Large-Scale SEO und Sparring, werden auf Grundlage eines individuellen Angebots des Anbieters erbracht.

(2) Das Angebot beschreibt den Leistungsumfang, die Vergütung, die vorgesehenen Termine sowie die erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden. Es ist, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Zugang bindend.

(3) Die Vergütung erfolgt nach dem im Angebot genannten Pauschal-, Tages- oder Stundensatz. Ist keine Vergütung vereinbart, gilt der übliche Satz des Anbieters. Angefangene Stunden werden bei stundenweiser Abrechnung viertelstündlich abgerechnet. Bei laufenden Leistungen rechnet der Anbieter monatlich zum Monatsende ab.

(4) Reisezeiten werden mit der Hälfte des vereinbarten Stundensatzes vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Reise- und Übernachtungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand erstattet.

(5) Wird für einzelne Leistungen ausdrücklich ein abnahmefähiger Werkerfolg vereinbart, gelten ergänzend die Vorschriften des Werkvertragsrechts. Der Anbieter kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Das Arbeitsergebnis gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert und der Anbieter ihn bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Die bestimmungsgemäße Nutzung des Arbeitsergebnisses gilt ebenfalls als Abnahme, sofern sie nicht lediglich zu Prüfzwecken erfolgt.

(6) Für Laufzeit und Kündigung fortlaufender Beratungsleistungen gilt § 17.

§ 15 Unentgeltliche Tools

(1) Der Anbieter stellt auf seiner Website unentgeltliche Tools bereit, die ohne Registrierung genutzt werden können, insbesondere den KGMID Explorer und den KGMID Konverter.

(2) Die Bereitstellung erfolgt unentgeltlich und ohne Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit. Der Anbieter kann die Tools jederzeit ändern, beschränken oder einstellen.

(3) Die Tools greifen auf öffentlich zugängliche Daten Dritter zu und geben diese aufbereitet wieder. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der angezeigten Daten, insbesondere nicht für Kennungen, Bewertungen und Verknüpfungen aus Wissensgraphen Dritter. Die Ergebnisse dienen der Orientierung und ersetzen keine eigene Prüfung.

(4) Die Tools dürfen nur im üblichen Umfang und für eigene Zwecke des Nutzers verwendet werden. Untersagt sind insbesondere die automatisierte Massenabfrage, das Auslesen mittels Bots, Crawlern oder Skripten, das Umgehen technischer Beschränkungen, die Weiterverwendung der Ergebnisse zum Aufbau eines eigenen Datenbestands sowie jede Nutzung, die die Verfügbarkeit für andere Nutzer beeinträchtigt. Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung technisch zu beschränken und einzelne Nutzer auszuschließen.

(5) Der Anbieter haftet für die unentgeltlichen Tools nur nach Maßgabe des § 19 Abs. 5.

Teil C. Gemeinsame Bestimmungen

§ 16 Terminabsagen und Stornierung

(1) Der Kunde kann eine gebuchte terminbezogene Leistung, insbesondere die Entitäten-Sprechstunde und vereinbarte Beratungstermine, vor Leistungsbeginn stornieren. Die Stornierung bedarf der Textform. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt

  • Stornierungen bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei.

  • Bei Stornierungen zwischen 6 und 3 Tagen vor dem Termin werden 50 Prozent der vereinbarten Vergütung berechnet.

  • Bei Stornierungen weniger als 3 Tage vor dem Termin sowie bei Nichtantritt werden 100 Prozent der vereinbarten Vergütung berechnet.

(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens durch den Anbieter bleibt vorbehalten.

(4) Eine Verschiebung des Termins ist bis 48 Stunden vor dem Termin einmalig kostenfrei möglich, sofern der Anbieter zustimmt und ein Ersatztermin innerhalb von acht Wochen vereinbart wird. Eine weitere Verschiebung wird wie eine Stornierung nach Absatz 2 behandelt.

(5) Wird eine Leistung storniert, nachdem der Anbieter mit der Erbringung begonnen hat, schuldet der Kunde die anteilige Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie den Ersatz nachweisbarer Auslagen, soweit diese nicht anderweitig vermeidbar waren. Bei pauschal vereinbarter Vergütung erfolgt die Berechnung nach dem Verhältnis des bereits erbrachten Leistungsumfangs zum vereinbarten Gesamtumfang.

(6) Beim poliSYS Boost gilt die Leistung mit Beginn des Entity-Audits als begonnen.

§ 17 Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge über einmalige Leistungen enden mit vollständiger Erbringung der geschuldeten Leistung.

(2) Verträge über fortlaufende Leistungen, insbesondere Boost + Support nach § 12, werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Parteien jederzeit zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet, erforderliche Mitwirkungshandlungen trotz Aufforderung und Fristsetzung ausbleiben, der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, der Kunde den Anbieter zu Maßnahmen anhält, die gegen Rechtsvorschriften oder gegen Nutzungsbedingungen Dritter verstoßen, oder wenn die Leistungserbringung aus den in § 8 Abs. 7 genannten Gründen unmöglich oder unzumutbar wird.

(4) Im Fall einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden für Leistungszeiträume, die nach Wirksamwerden der Kündigung liegen und in denen keine Leistung mehr erbracht wird, anteilig erstattet.

(5) Mit Beendigung des Vertrags enden die Zugangsberechtigungen des Kunden zu den Diensten des Anbieters. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anforderung, die innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende zu stellen ist, die im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse in einem gängigen Format bereit. Die Bereitstellung setzt die vollständige Zahlung der für die betreffenden Arbeitsergebnisse fälligen Vergütung voraus. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 18 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) An den vom Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Audits, Analysen, Berichten, Maßnahmenplänen, Zusammenfassungen, Aufzeichnungen und Codebestandteilen für strukturierte Daten, räumt der Anbieter dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigenen betrieblichen Zwecke ein. Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung in verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sowie die Einbindung erstellter Codebestandteile in die eigenen Websites des Kunden.

(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der für das jeweilige Arbeitsergebnis geschuldeten Vergütung. Bis dahin ist dem Kunden nur diejenige Nutzung gestattet, die zur Prüfung des Arbeitsergebnisses erforderlich ist.

(3) Nicht übertragen werden Rechte an den vom Anbieter eingesetzten Werkzeugen, Methoden, Vorlagen, Prüfschemata, Auswertungslogiken und Software, insbesondere am poliSYS Entity Tool. Der Anbieter bleibt berechtigt, das ihm bei der Leistungserbringung entstandene allgemeine Know-how uneingeschränkt zu verwerten.

(4) Vom Anbieter überlassene Unterlagen, Materialien und Medien dürfen ohne vorherige Zustimmung in Textform nicht veröffentlicht, öffentlich zugänglich gemacht, an Dritte weitergegeben oder Dritten zur Nutzung überlassen werden. Zulässig bleibt die Weitergabe an Berater des Kunden, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, soweit dies zur Umsetzung der Empfehlungen erforderlich ist.

(5) Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse bearbeiten, anpassen, aktualisieren und mit eigenen oder fremden Inhalten verbinden, soweit dies für die eigenen betrieblichen Zwecke oder die Umsetzung der vereinbarten Leistungen erforderlich oder zweckmäßig ist. Eine Bearbeitung oder Nutzung, die den Anbieter oder dessen Leistungen irreführend darstellt oder berechtigte Urheberpersönlichkeitsrechte verletzt, ist nicht gestattet. Urheberrechtshinweise und Schutzvermerke dürfen nicht ohne sachlichen Grund entfernt werden.

(6) Der Kunde räumt dem Anbieter das nicht ausschließliche Recht ein, die von ihm bereitgestellten Inhalte, Kennzeichen und Angaben im zur Vertragserfüllung erforderlichen Umfang zu nutzen, zu vervielfältigen und an Dritte im Sinne des § 8 zu übermitteln.

(7) Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse nicht als Trainingsdatensatz zur Entwicklung oder wesentlichen Verbesserung eines allgemein angebotenen KI-Modells verwenden oder Dritten zu diesem Zweck bereitstellen. Die Nutzung handelsüblicher KI-Systeme zur internen Analyse und Bearbeitung der Arbeitsergebnisse bleibt zulässig, soweit der Kunde dabei seine Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten einhält.

§ 19 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Gewährleistung und die Haftung bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den folgenden Regelungen nichts anderes ergibt.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Fall der Übernahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung ist je Schadensfall zusätzlich auf das Zweifache der für die betroffene Leistung vereinbarten Vergütung begrenzt, bei Dauerschuldverhältnissen auf das Zweifache der innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt des Schadens geschuldeten Vergütung.

(4) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Für unentgeltlich erbrachte Leistungen, insbesondere für die unentgeltlichen Tools nach § 15, das unentgeltliche Monitoring nach § 13 Abs. 2 sowie Beta-Tools nach § 12 Abs. 4, haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Absatz 2 bleibt im Übrigen unberührt.

(6) Der Anbieter haftet nicht für die Internetverbindung des Kunden, für die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software sowie für Störungen, die hierdurch verursacht werden. Der Anbieter haftet ferner nicht für Entscheidungen und Maßnahmen von Suchmaschinenbetreibern, Plattformen und sonstigen Dritten nach Maßgabe des § 8 Abs. 5.

(7) Der Anbieter haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(8) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus den in Absatz 2 genannten Fällen sowie nicht, soweit eine Verkürzung der Verjährung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unzulässig ist.

§ 20 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters.

(2) Der Kunde ist für die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten an den Anbieter sowie für die Rechtsgrundlage der von ihm veranlassten Veröffentlichung von Daten verantwortlich, insbesondere bei Daten von Geschäftsführern, Mitarbeitern und sonstigen Personen, die als Entität aufgebaut oder gestärkt werden sollen. Er informiert die betroffenen Personen und stellt die erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen sicher.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden. Vertraulich sind insbesondere Gesprächsinhalte, Konzepte, Strategien, Analysen, Preis- und Kalkulationsmodelle, technische Verfahren, Kunden- und Lieferantendaten sowie sonstige nicht öffentlich bekannte wirtschaftliche Informationen. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Zustimmung der anderen Partei oder an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater und Erfüllungsgehilfen. Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gilt sie darüber hinaus so lange, wie die betreffende Information Geschäftsgeheimnisqualität besitzt.

§ 21 Referenznennung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach Abschluss der Leistung unter Angabe des Namens und des Kennzeichens als Referenz auf seiner Website und in seinen Geschäftsunterlagen zu nennen. Vertrauliche Informationen im Sinne des § 20 Abs. 3, insbesondere Analyseergebnisse und Kennzahlen, dürfen dabei nicht offengelegt werden.

(2) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen. Der Anbieter entfernt die Nennung in diesem Fall innerhalb angemessener Frist.

§ 22 Änderung der AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB bei Dauerschuldverhältnissen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aufgrund nach Vertragsschluss eingetretener Änderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, behördlicher Anforderungen oder technischer Rahmenbedingungen erforderlich ist oder soweit neue Leistungen oder Leistungselemente eine Regelung erfordern. Änderungen dürfen den wesentlichen Inhalt des Vertrags, insbesondere Art und Umfang der Hauptleistung, Laufzeit, Kündigungsrechte und die vereinbarte Vergütung, nicht zulasten des Kunden verändern.

(2) Der Anbieter übermittelt die geänderten AGB mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse und weist dabei auf die beabsichtigten Änderungen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens, das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hin. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen.

(3) Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen AGB fort.

(4) Die Änderung der vereinbarten Vergütung ist von Absatz 1 nicht erfasst. Der Anbieter kann die monatliche Vergütung nach § 12 Abs. 2 frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal jährlich anpassen, soweit sich die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten, insbesondere Personal-, Infrastruktur-, Lizenz- oder Fremdleistungskosten, nachweisbar verändert haben. Kostensenkungen sind nach denselben Maßstäben zu berücksichtigen. Die Anpassung wird mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt. Erhöht sich die Vergütung, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen. Der Anbieter weist in der Ankündigung auf dieses Kündigungsrecht hin.

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

(4) Erklärungen, die den Vertrag betreffen, insbesondere Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Kündigungen, Stornierungen und Widersprüche, bedürfen der Textform. Textform im Sinne dieser AGB bedeutet, dass die Erklärung in lesbaren Schriftzeichen abgegeben wird, die Person des Erklärenden genannt ist und die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird (§ 126b BGB). Eine E-Mail genügt, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Das Textformerfordernis gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang.

(5) Erklärungen des Kunden sind an die vom Anbieter mitgeteilten Kontaktadressen zu richten. Die Parteien teilen einander Änderungen ihrer Kontaktadressen rechtzeitig mit.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.